AGFS Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen

Novellierung des Privatschulgesetzes

Novellierung Privatschulgesetz

In seinem Urteil vom 6. Juli 2015 hat der Staatsgerichtshof festgestellt, dass Freie Schulen vom Land finanziell benachteiligt werden. Das Gericht forderte die Landesregierung dazu auf, die Finanzierung Freier Schulen in Baden-Württemberg neu zu regeln. Die Freien Schulen in kirchlicher und privater Trägerschaft fordern ein faires und zukunftsfestes Finanzierungsmodell, das Eltern nicht zusätzlich belastet und die Vielfalt im baden-württembergischen Bildungssystem für die Zukunft sichert.

Am 27.9.2017 trat das Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes und dessen Vollzugsverordnung in Kraft.

Seitdem begleitet die AGFS den Prozess der verwaltungsrechtlichen Umsetzung in enger Kooperation mit Kultusministerium und Regierungspräsidien. Hierbei stehen besonders die Themen Ausgleichsanspruch und Gestaltung der Schulgeldordnungen im Mittelpunkt. Das Privatschulgesetz unterliegt außerdem weiteren Änderungen, die von der AGFS stets konstruktiv begleitet werden.